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Ja, Termine sind bei uns Pflicht – und das ist gut so. So haben wir ausreichend Zeit, uns wirklich um dich zu kümmern, ohne dass du im Wartezimmer sitzt. Ruf uns einfach an oder
schreib uns eine Mail.
Muss ich einen Termin vereinbaren?
Ja, Termine sind bei uns Pflicht – und das ist gut so. So haben wir ausreichend Zeit, uns wirklich um dich zu kümmern, ohne dass du im Wartezimmer sitzt. Ruf uns einfach an oder
schreib uns eine Mail.
Bis wann kann ich einen Termin absagen?
Sag uns spätestens 24 Stunden vorher Bescheid, wenn du nicht kommen kannst. So können wir versuchen den Termin an jemanden weiterzugeben, der auf der Warteliste steht.
Was wenn ich einen Montagstermin absagen muss?
Kein Problem – hinterlass uns einfach eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder schick uns eine kurze Mail. Wir kümmern uns am Montag darum.
Muss ich etwas mitbringen?
Damit dein erster Termin reibungslos läuft, bring bitte Folgendes mit:
Falls du unsicher bist, wasdu brauchst, ruf uns kurz an – wir helfen dir.
Bis wann muss ich zu meinem Termin erscheinen?
Komm am besten 5–10 Minuten früher, damit wir pünktlich starten können. Aus Fairness gegenüber allen Patienten werden wir verlorene Zeit nicht nacharbeiten.
Muss ich direkt alle Termine der Verordnung vereinbaren?
Ja, am besten gleich beim ersten Kontakt. So sicherst du dir deine Wunschzeiten und wir können deinen Therapieplan optimal planen. Termine sind bei uns schnell vergeben.
Behandeln sie auch gesetzlich versicherte Patienten?
Ja, wir arbeiten mit allen gesetzlichen Krankenkassen zusammen. Du brauchst lediglich ein gültiges Rezept.
Warum muss ich mein Rezept selbst ändern lassen?
Wir sind gesetzlich verpflichtet, jedes Rezept auf Vollständigkeit zu prüfen. Wenn dein Arzt etwas vergessen hat oder ein Fehler drauf ist, müssen wir dich bitten, es kurz beim Arzt korrigieren zu lassen. Das klingt lästig, ist aber nötig, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Wir sagen dir natürlich genau, was fehlt.
Wie lange ist ein Rezept gültig?
Dein Rezept muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung begonnen werden. Warte also nicht zu lange und ruf uns direkt an, oder schreib uns eine E-Mail wenn du das Rezept in der Hand hast.
Warum gibt es eine Rezeptgebühr?
Die Krankenkasse übernimmt den Großteil deiner Behandlungskosten, aber nicht alles. Die Zuzahlung, die wir im Auftrag deiner Kasse einziehen, berechnet sich so: 10 € pro Verordnung plus 10 % des gesamten Behandlungspreises. Diese Gebühr zahlst du einmalig beim ersten Termin.
Wie hoch ist die Rezeptgebühr?
Die Zuzahlung errechnet sich wie folgt:
Wir bitten Sie, die Rezeptgebühr bei Ihrer ersten Behandlung zu bezahlen.
Ich bin von der Zuzahlung befreit. Was muss ich tun?
Bring uns einfach deine Befreiungskarte mit zum ersten Termin. Fertig.
Darf ich zu einem Rezept etwas dazu buchen?
Ja, du kannst deine Kassenbehandlung jederzeit durch individuelle Zusatzleistungen ergänzen – z.B. längere Behandlungszeiten usw.. Sprich uns einfach an, wir
finden gemeinsam die beste Lösung für dich.
Behandeln sie auch Privatpatienten?
Ja.. Meld dich einfach bei uns – wir erklären dir beim ersten Kontakt alles Wichtige.
Wie läuft die Honorarvereinbarung?
Vor dem ersten Termin legen wir gemeinsam das Honorar in einer Honorarvereinbarung fest. Was du bezahlst, ist unabhängig davon, was deine Versicherung erstattet – klär das am besten vorab mit deiner Kasse, damit du keine bösen Überraschungen erlebst
Muss ich selbst etwas dazuzahlen?
Es kann, je nach individuellem Status der privaten Versicherung, zu einer selbstbeteiligung kommen.
Wie sind die Preise für Privatversicherte?
Es gibt keine einheitliche Gebührenordnung für Privatpatienten in der Physiotherapie. Wir orientieren uns an der Gebühübersicht für Therapeuten (GebüTh) und sind dabei fair und
transparent. Ruf uns an – wir erklären dir die Kosten offen und ohne Umschweife.